Der Stromanbieter grüüün hat angekündigt, die Belieferung von Privatkunden zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft deshalb eine Sammelklage. Wenn du betroffen bist, solltest du deine Vertragsunterlagen sichern und mögliche Mehrkosten dokumentieren.
Hinter grüüün steht die Münch Energie GmbH & Co. KG. Der Anbieter hatte mit einer Preisgarantie von zehn Jahren geworben. Nach Einschätzung des vzbv könnte ein vertragswidriger Lieferstopp Schadensersatzansprüche auslösen. Eine Klage wird allerdings bislang nur geprüft. Ob sie eingereicht wird und welche Ansprüche sich durchsetzen lassen, ist offen.
Unterlagen | Preisgarantie und neue Stromkosten sichern

Der vzbv empfiehlt, der angekündigten Einstellung der Belieferung schriftlich zu widersprechen. Einen Musterbrief und einen kostenlosen Informationsverteiler findest du auf sammelklagen.de. Die Anmeldung zu diesem Verteiler ist keine Anmeldung zu einer bereits laufenden Sammelklage.
Speichere Auftragsbestätigung, Tarifblatt, Rechnungen und Werbung zur Preisgarantie außerhalb des Kundenportals. Sichere bei einem Tarifvergleich außerdem Datum, Postleitzahl, Jahresverbrauch sowie Arbeits- und Grundpreise. So bleiben bisherige Konditionen und neue Kosten nachvollziehbar.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, warum beide Preisbestandteile zählen: Bei 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch verursachen fünf Cent mehr pro Kilowattstunde rechnerisch 150 Euro zusätzliche Jahreskosten. Steigt der Grundpreis ebenfalls, kommt diese Differenz hinzu. Das Beispiel ist keine Berechnung eines rechtlichen Erstattungsanspruchs.
Versorgung | Lieferstopp bedeutet keinen Stromausfall
Wenn dein Strombezug keinem Lieferanten beziehungsweise konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der örtliche Grundversorger in der Ersatzversorgung ein. Laut Bundesnetzagentur geschieht das ohne Versorgungsunterbrechung. Der Ersatzversorger muss dich über Beginn und Ende informieren. Prüfe diese Mitteilung und die dafür verlangten Preise.
Die Ersatzversorgung dauert höchstens drei Monate. Währenddessen kannst du einen neuen Lieferanten beauftragen; für das Ende der Ersatzversorgung gilt keine Kündigungsfrist. Die Bundesnetzagentur empfiehlt außerdem, bei der Mitteilung über den Eintritt den Zähler abzulesen und den Wert an Grundversorger und Netzbetreiber zu melden.
Unabhängig von möglichen Kundenansprüchen läuft ein Aufsichtsverfahren der Bundesnetzagentur. Seit dem 20. Oktober prüft sie, ob Münch Energie die Geschäftsaufgabe rechtzeitig angezeigt hat und ob die Kundeninformationen den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Dieses Verfahren allein verschafft dir noch keine Entschädigung.

