Ladepunkte im Mehrfamilienhaus: Förderfrist endet am 10. November

Wenn deine Eigentümergemeinschaft oder dein Vermieter Ladeplätze vorbereiten möchte, bleibt nicht mehr viel Zeit: Anträge im Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ sind für die noch offenen Gruppen bis zum 10. November 2026 möglich. Voraussetzung sind verfügbare Haushaltsmittel. Auch eine Vorverkabelung ohne sofort installierte Wallbox kann gefördert werden.

Das Programm richtet sich unter anderem an Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder sowie kleine und mittlere Unternehmen und private Vermieter. Der gesonderte Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen ist bereits geschlossen. Entscheidend ist deshalb, welchem Förderaufruf dein Vorhaben zuzuordnen ist.

Zuschuss | Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz

Gefördert wird Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Neben Ladepunkten kommen auch Vorverkabelung, technische Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen infrage.

Ausführung je Stellplatz Förderhöchstbetrag
Vorverkabelung ohne Ladepunkt 1.300 Euro
Betriebsfähiger Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung 1.500 Euro
Bidirektionaler Ladepunkt einschließlich Vorverkabelung 2.000 Euro

Die Beträge sind Obergrenzen. Sind die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben niedriger, fällt auch der Zuschuss entsprechend geringer aus.

Bidirektional bedeutet, dass ein geeignetes System Strom nicht nur ins Auto laden, sondern auch wieder aus dessen Batterie abgeben kann. Ob das für dein Gebäude sinnvoll ist, sollte unabhängig vom höheren Zuschuss geprüft werden.

Voraussetzungen | Sechs Stellplätze und 20 Prozent müssen es sein

Bild: Stefan Schweihofer auf Pixabay

Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens sechs Stellplätze und zugleich mindestens 20 Prozent aller zugehörigen Stellplätze elektrifiziert werden. Eine Vorverkabelung genügt dafür. Ein einzelner Ladepunkt im kleinen Haus mit vier Stellplätzen erfüllt diese Mindestanforderung somit nicht.

Für die Antragstellung muss ein Kostenvoranschlag vorliegen. Die Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein und muss mit Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Auftrag und Bauarbeiten dürfen laut Programm-FAQ nicht vor der Bewilligung beginnen.

Ein wichtiger Punkt für Eigentümergemeinschaften: Der WEG-Beschluss muss bei Antragstellung noch nicht vorliegen. Laut FAQ kann er bis spätestens sechs Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden. Das erspart allerdings nicht die rechtzeitige Abstimmung mit Verwaltung und Miteigentümern.

Prüfe deshalb zuerst die Stellplatzzahl, den passenden Förderaufruf und die erforderlichen Unterlagen. Ein höherer Zuschuss macht ein unnötig großes Vorhaben nicht automatisch wirtschaftlich. Vergleiche die Gesamtkosten einschließlich Anschluss, Installation und späterem Betrieb. Als Mieter kannst du das Programm bei deinem Vermieter ansprechen; ein eigener Mietvertrag allein begründet noch keine Antragsberechtigung.

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